Finden Sie in wenigen Sekunden heraus, welchen Energieausweis Sie für Ihren Verkauf benötigen und worauf Sie 2026 achten müssen.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizkosten der letzten drei Jahre. Er ist oft günstiger, aber weniger aussagekräftig für die tatsächliche Bausubstanz. Der Bedarfsausweis wird anhand der physikalischen Eigenschaften des Gebäudes (Wände, Fenster, Heizung) berechnet und ist für viele ältere, unsanierte Gebäude gesetzlich vorgeschrieben.
Ein Bedarfsausweis ist zwingend erforderlich, wenn das Wohngebäude weniger als 5 Wohneinheiten hat UND der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde UND das Gebäude nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt.
Bereits in der Immobilienanzeige müssen Kernwerte des Energieausweises (Energieeffizienzklasse, Endenergiekennwert, Energieträger) genannt werden. Das Fehlen dieser Angaben kann zu teuren Abmahnungen führen.