Fakten statt Hysterie: Wie Sie das GEG rechtssicher kommunizieren und warum "Sanierungsbedürftig" 2026 eine Chance für Käufer sein kann.
Es gibt kein generelles Verbot. Bestandsheizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden (bis 2045). Erst bei Totalausfall in Gebieten ohne Wärmeplanung greift die 65%-EE-Vorgabe (mit Übergangsfristen).
Die Pflichten zur Dämmung von oberster Geschossdecke oder Rohren bestehen oft schon seit Jahren. Neue Käufer haben 2 Jahre Zeit für die Umsetzung – Förderungen bis zu 70% federn die Kosten ab.
Solche Immobilien sind "Einpreiser". Wer die Sanierungskosten durch einen Fachmann (Energieberater) beziffern lässt, nimmt dem Käufer die Angst vor dem "Unbekannten".
Legen Sie beim Verkauf einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bei. Dies kostet Sie ca. 350-500 € (nach Förderung), erhöht aber die Verkaufssicherheit um ein Vielfaches, da Käufer die KfW-Zuschüsse sofort kalkulieren können.
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